back

available languages:

Leuchtendes Beispiel des Artenschutzes

Am 3. März war "Der Tag des Artenschutzes" (UN World Wildlife Day). Dieser wurde 1973 im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES, Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) eingeführt. Durch dieses Abkommen werden bedrohte wildlebende Arten (Tiere und Pflanzen) geschützt.
Primär werden durch CITES gefährdete Arten vor dem Handel geschützt und die Haltung sowie Zucht geregelt. Doch die Intension, vor dem Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen, kann auch im kleinen Rahmen des eigenen Gartens unterstützt werden.

Beitrag der Kleingärtner

Einige wildlebende Tiere suchen Zuflucht im Kleingarten, da sie durch Landwirtschaft und Bautätigkeiten, aus ihrem angestammten Lebensräumen vertrieben werden.
Durch die Schaffung von vielfältigen Lebensräume können wir als Kleingartenfamilie diese verdrängten Arten schützen und zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen.
Für Igel lassen wir Laub und Reisighaufen liegen. Heimische Sträucher und Naturhecken sind wichtige Rückzugsplätze und Nahrungsquelle für Vögel, und sollten statt Thujen und Kirschlorbeer verwendet werden. Diese und andere naturnahe Empfehlungen werden erfreulicherweise schon häufig umgesetzt.
In diesem Beitrag wollen wir den Focus auf ein kleines Insekten richten, das zu den bedrohten Arten gehört. Kleingärtner können durch das Angebot von vielfältigen Lebensräumen sowie naturnahem Gärtnern zu seinem Erhalt beitragen.

Leuchtendes Beispiel

Genau! Glühwürmchen sind ein seltener aber umso beliebterer Gast im eigenen Garten.
Bei den „kleinen Glühwürmchen“ (Gemeines Glühwürmchen)  gibt das fliegende Männchen seine Lichtshow im Sommer zum Besten. Entdeckt man hingegen ein starres am Boden leuchtendes Licht, so ist das das Weibchen des „großen Glühwürmchens“, dass versucht einen paarungswilligen Partner anzulocken.
Glühwürmchen sind im Garten nicht nur schön anzusehen, sondern sind auch wichtige Nützlinge. Die Larven fressen mit Vorliebe Schnecken, die sie mit ihren Giftbissen zur Strecke bringen.
Am Beispiel des Glühwürmchens sieht man wie wichtig die Vielfalt der Lebensräume im Garten ist. Ihr ursprünglicher Lebensraum sind Waldränder, Gebüsche, feuchte Wiesen und Gärten. Im Laufe der mehrjährigen Entwicklung benötigt das Glühwürmchen unterschiedliche Lebensräume. Dazu gehören warme Sonnen- und feuchte Schattenplätze, Sträucher für die bessere Aussicht bei der Partnersuche sowie Asthaufen und Trockensteinmauern als Unterschlupf. Für die Glühwürmchen wäre eine Blumen- oder Kräuterwiese ideal. Doch zumindest in einem Teil des Gartens, sollte man eine wilde Ecke anbieten.
Besonders gut lassen sich Weibchen durch die entstehende Wärme von liegengelassene Schnittguthaufen anlocken. Doch sollte man auf keinen Fall auf die Idee kommen, Glühwürmchen eigenhändig aus ihrem angestammten Revier „umzusiedeln“.
Die größte Gefahr für das Glühwürmchen ist der Einsatz von Schneckenkorn und anderen synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Auch der mineralische Dünger sollte gegen Kompost und organischen Dünger ersetzt werden. Auch die Lichtverschmutzung ist für die leuchtenden Nützlinge eine immer größer werdende Gefahr. Die Larven werden durch Licht weniger aktiv und die erfolgreiche Paarungssuche wird empfindlich gestört. Deshalb sollte die künstliche Beleuchtung möglichst minimiert werden. Nötige Lichtquellen sollten nur direkt auf den Boden strahlen. Um die Leuchtdauer zu reduzieren, bietet sich der Einsatz von Bewegungsmeldern an.

Artenvielfalt fördern

Auch wenn wir uns heute auf das Glühwürmchen beschränkt haben, profitieren natürlich viele gefährdete Arten von der Vielfalt an Lebensräumen im eigenen Garten. So sind zum Beispiel Kräuterschnecken mit Trockenmauern ein idealer Rückzugsplatz für Eidechsenarten oder ein Sandarium die ideale Nistgelegenheit für gefährdete Wildbienen.

 

Nicht nur Tiere sondern auch Pflanzen sind durch das Artenschutzabkommen geschützt. Im Sinne der Artenvielfalt kann der Kleingärtner durch Sortenvielfalt bei Kräutern, Obst, Gemüse und sonstigen Pflanzen zum weiterbestand seltener Arten beitragen. Tauschen sie ihre „Schätze“ mit den Nachbarn oder besuchen Sie eine der Raritätenbörsen, um diese Vielfalt zu erreichen. So bleiben Arten jenseits des Massensortiments aus dem Bau- und Gartenmarkt erhalten und schenken wiederum Tieren Nahrung und alternative Lebensräume.


Der Tag des Artenschutzes (UN World Wildlife Day) ist nicht nur eine Absichtserklärung der Vereinten Nationen. Wir Kleingärtner können bedrohte wildlebende Arten durch naturnahes Gärtner und ein vielfältiges Angebot an Lebensräumen im eigenem „kleinen Grün“ unterstützen.

Als Unterstützung für die Umsetzung empfehlen wir den Leitfaden „ VIELFÄLTIGE GRÜNFLÄCHEN“  des Projekts SYM:BIO

Worte zum Jahresende 2023

Liebe Kleingärtnerinnen, liebe Kleingärtner!

Ich habe die große Ehre, erstmals in meiner Funktion als Generalsekretärin Worte zum Jahresende an Sie richten zu dürfen.
Nachdem unsere liebe Malou Weirich nach über drei Jahrzehnten in dieser Funktion ihr Amt Mitte des Jahres zurückgelegt hat, wurde ich von der Generalversammlung der Fédération International zur neuen Generalsekretärin ernannt. Eine Aufgabe, die mich mit viel Stolz, aber auch mit viel Ehrfurcht und Respekt erfüllt, denn die Fußstapfen, in die ich treten darf, sind wahrlich groß.
Dennoch freue ich mich sehr darauf, diese Herausforderung zum Wohle der internationalen Kleingartenfamilie anzunehmen.

Wir Kleingärtner haben seit jeher eine wichtige Rolle in den Städten gespielt, auch wenn dies phasenweise in Vergessenheit geraten ist. In Kriegs- und Nachkriegszeiten waren wir Garant für die Versorgung der Bevölkerung und Ernteland-Parzellen waren überall in den Städten zu finden. Nachdem die große Not der Kriege überwunden war, wandelten sich auch die Kleingärten und wurden über die Jahrzehnte in vielen Ländern mehr zu Erholungs- und Freizeitgärten. Doch auch diese Ausprägung verändert sich immer mehr.

Heute sind unsere Kleingärten so viel mehr und lassen sich nicht in eine Schublade stecken:
Sie sind Refugium für viele unterschiedliche Arten von Tieren und Pflanzen, die es ohne Kleingärten in den Städten viel schwerer hätten.
Sie sind die grünen Lungen der Städte und tragen allein durch ihre Existenz dazu bei, die Erwärmung der Städte abzumindern.
Sie sind Klassenzimmer, um unseren Kindern die Natur wieder näherzubringen.
Sie sind Supermarkt, in dem das beste und gesündeste Obst und Gemüse angebaut werden kann.
Sie sind Fitnesscenter und Lebensberater in einem.
Sie sind Orte der Erholung für die gesamte Stadtbevölkerung.
Sie sind Orte, an denen Menschen einander begegnen.

Das alles und noch viel mehr sind unsere Kleingärten und wir dürfen dies nicht vergessen.

Kleingärten bieten einer großen Zahl von Tieren und Pflanzen einen Lebensraum, weil wir Kleingärtner auf eine umweltfreundliche, pestizidfreie und nachhaltige Bewirtschaftung unserer Gärten achten. Dies natürlich einerseits für uns selbst, aber selbstverständlich auch für die Generationen nach uns, um ihnen eine lebenswerte Umwelt zu hinterlassen. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Artenvielfalt in Kleingärten weit höher ist als in anderen öffentlich zugänglichen Bereichen von Städten. Wir kultivieren seit über 100 Jahren unsere Kleingärten und haben dementsprechend auch die Expertise darin, wie wir unsere Gärten nachhaltig und umweltfreundlich bewirtschaften.

Indem wir in unseren Gärten einer Vielzahl von Pflanzen Raum zu wachsen geben, tragen die Kleingärten zu einem besseren Klima in den Städten bei. Gerade in Zeiten des Klimawandels und der Klimaerwärmung ist der Beitrag, den wir Kleingärtner hier leisten können, unersetzbar. Dies ist eines der stichhaltigsten Argumente, um zu verhindern, dass Kleingärten aus den Städten raus in die Peripherie gedrängt werden. Denn genau in den Städten, wo Grün oftmals nicht so leicht zu finden ist, können unsere Kleingärten ihren Beitrag gegen die Erwärmung der Städte leisten.

Unsere Kleingärten geben uns die Möglichkeit, selbst Obst und Gemüse anzubauen und dieses Wissen auch an unsere Kinder weiterzugeben. Genau zu wissen, wo die geernteten Produkte herkommen und womit sie behandelt wurden, ist ein Wert, der nahezu unbezahlbar ist. Einhergehend mit der Ernte haben wir auch Kenntnis um die Konservierung dieser Lebensmittel, was oftmals als „altes“ Wissen bezeichnet wird. Doch gerade auch in Krisenzeiten können die Erträge des Kleingartens Milderung in schwierigen Lagen bringen.
Ganz abgesehen vom gesundheitlichen Vorteil, die der Kleingarten bringt. Die Bewegung an sich ist bereits gesund und dies an der frischen Luft zu tun, steigert diesen Wert noch enorm. Zahlreiche Studien belegen, dass Gartenarbeit nicht nur die körperliche, sondern sehr stark auch die psychische Gesundheit positiv beeinflusst.
Im Kleingarten wird dieser Effekt vervielfacht durch das Umfeld, welches der Kleingartenverein bietet.
Denn wir dürfen eines nicht vergessen:
Die Kleingartenvereine sind Teil einer aus tiefstem Herzen sozialen Bewegung. Im Verein begegnen sich Menschen, kommt man zusammen, um zu plaudern, Erfahrungen auszutauschen und auch, um einander zu helfen. Was vielen Menschen in der Anonymität der Großstadt fehlt, ist in Kleingärten zu finden. Eine Nachbarschaft, in der man sich umeinander kümmert, wo man sich gegenseitig hilft und unterstützt, ein Ort der Begegnung und des Miteinander.
Diese Tatsache dürfen wir auch in Zeiten wie diesen, in welchen Schlagworte wie Klimawandel, Erderwärmung, aber auch Teuerung und Inflation überall Schrecken verbreiten, nicht aus den Augen verlieren.

Das Miteinander ist auch einer der vielen positiven Aspekte, die bei den Zusammenkünften der internationalen Kleingärtner im Rahmen der Fédération International zu bemerken ist. Die internationalen Treffen sind geprägt von einem positiven Elan, gemeinsam am Vorankommen der Kleingartenbewegung zu arbeiten.
So unterschiedlich unsere Kleingärten in den verschiedenen Ländern auch sein mögen, so hart arbeiten wir alle daran, unsere Kleingartenbewegung auf nationaler und internationaler Ebene sichtbar zu machen und den Wert auch für Nicht-Kleingärtner offensichtlich zu machen.
Gemeinsam können wir so viel mehr für unsere Kleingartenfamilie erreichen als allein.

Im Geiste dieser Besinnung auf das Gemeinsame wünsche ich Ihnen und Ihren Lieben ein frohes Weihnachtsfest und alles Liebe sowie Gesundheit für das neue Jahr 2024.

Sylvia Wohatschek
Generalsekretärin, Fédération Internationale des Jardins Familiaux

Aufruf der NRO-Mitglieder des Ausschusses für Umwelt- und Gesundheitskrisen
Von der Konferenz der INGOs des Europarates

Als Anlage finden Sie die Resolution, die von den, im Ausschuss für Umwelt- und Gesundheitskrisen der Konferenz der INGOs des Europarates, beteiligten NROs als Beitrag zum derzeit in Dubai (UAE) stattfindenden Gipfel verabschiedet wurde.

Aufruf der NRO-Mitglieder des Ausschusses für Umwelt- und Gesundheitskrisen
Von der Konferenz der INGOs des Europarates
im Vorfeld der COP 28
die vom 30. November bis 12. Dezember 2023 in Dubai stattfinden wird

Für dringende, lokale und systemische Maßnahmen

Auf der COP28 wird eine Bilanz der Umsetzung des Pariser Abkommens gezogen, und zwar auf halbem Weg zur Agenda 2030, zu einer Zeit, in der die globalen Temperaturen und Treibhausgasemissionen Rekordwerte erreichen. Naturkatastrophen, die durch extreme Wetterereignisse verursacht werden, nehmen zu, ebenso wie der drohende Zusammenbruch der Eiskappen und das Schmelzen des Permafrosts, wodurch Methan und Krankheitserreger freigesetzt werden. Sie verstärken den Verlust natürlicher Ressourcen durch den Rückgang der biologischen Vielfalt, die Luft- und Wasserverschmutzung und die langsame Degradation von Boden und Untergrund.
Der Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) über die Emissionslücke vom 20. November 2023, der das geringe Engagement der Vertragsstaaten bestätigt, lässt einen Temperaturanstieg von 2,5 bis 2,9 °C befürchten, der weit über die im Pariser Abkommen festgelegte Grenze von 1,5 °C hinausgeht,
Die NRO, die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt- und Gesundheitskrisen sind, fordern dringende lokale und systemische Maßnahmen auf der Grundlage von vier Prioritäten:

 

1. Global denken und lokal handeln, transversal, mit einer starken Mobilisierung der Zivilgesellschaft

Derzeit entfallen 80 % des weltweiten Wohlstands auf die Städte. Bis 2050 werden fast 70 % der Bevölkerung in ihnen leben, was die Urbanisierung zu einer historischen Herausforderung macht. Sie sind heute für den Verbrauch von zwei Dritteln der weltweiten Energie und 70 % der jährlichen globalen Emissionen verantwortlich. Die Herausforderung wird also in den Städten und Regionen ausgetragen und muss dort auch gewonnen werden.

Die große Mehrheit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fordert entschlossenes Handeln zum Schutz der Menschen und ihres Lebensumfelds. Alle sind bereit, ihren Beitrag zu leisten, um die unmittelbaren Auswirkungen des Klimawandels kurzfristig einzudämmen und mittel- und langfristig eine verantwortungsvolle Entwicklung zu fördern. Alle sind sich einig, dass sie die Hauptakteure der auf globaler Ebene durchgeführten und geplanten Maßnahmen und Politiken sind. Die Rolle der lokalen Gebietskörperschaften ist von entscheidender Bedeutung, da sie die Regierungsebene sind, die den Menschen am nächsten steht und oft über eine erhebliche Entscheidungs- und Ausgabenbefugnis verfügt. Alle müssen in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft handeln.

 

2. Förderung von systemischen Maßnahmen und Synergien zwischen Prävention und Anpassung

 

In den Zielen für nachhaltige Entwicklung 11 und 13 wird empfohlen, die Energiewende zu beschleunigen und die Emissionen bis 2030 durch einen Ansatz zu reduzieren, der "die Natur, die Menschen, das Leben und die Existenzgrundlagen in den Mittelpunkt der Klimaschutzmaßnahmen stellt".

Unsere NROs fordern die Annahme von

- regionale und lokale Risikopräventionspläne, die in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung eine Synergie zwischen Eindämmung und Anpassung entwickeln, um die Widerstandsfähigkeit der Gebiete zu stärken;
- eine systematische Komponente der Anpassung an die pessimistischsten Prognosen in Entwicklungs- und Stadtentwicklungsplänen, Plänen zur Vorbeugung von Natur-, Industrie- und Gesundheitsrisiken, Bau- und Renovierungsprojekten, Sicherung der Landwirtschaft in Verbindung mit dem Schutz der Artenvielfalt;
- ein ständiger Fokus auf Klimafragen in der allgemeinen und beruflichen Bildung, um eine Klimakultur der Bürger zu schaffen und die für den Klimawandel erforderlichen Fähigkeiten zu entwickeln.
- ein Portal für Pilotmaßnahmen, in dem alle einschlägigen Dienste und Akteure zusammengeführt werden, um es zu einer zentralen Anlaufstelle für öffentliche und individuelle Anpassungsmaßnahmen zu machen;
- ein statistisches Instrument zur Überwachung von Sektoren wie Industrie und Tourismus, um vorausschauende Analysen, eine wirksame Anpassungs- und Schutzstrategie zu entwickeln.


3. Nüchternheit als Grundlage für den Übergang und die Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft


Die wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten der meisten Staaten erfordern die Schaffung von Wohlstand durch die Begrenzung der Energieverschwendung, aber auch durch eine Kreislaufwirtschaft, die Sozial- und Umweltdumping ablehnt und die gesamte Bevölkerung mobilisiert.

Unsere NROs fordern

- stärkere Einbeziehung der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung im Bereich der Nüchternheit, systematische Verbreitung und Bekanntmachung der durchgeführten Arbeiten und bewährten Praktiken unter Einsatz qualifizierter Fachleute, die den Übergang übergreifend begleiten;
- Entscheidungen und Maßnahmen, die unter aktiver Beteiligung der Nutzer entwickelt werden, um eine effektive Kreislauf- und Sozialwirtschaft zu unterstützen und neue Formen der Beschäftigung und Entwicklung zu fördern;
- koordinierte und integrierte bereichsübergreifende Maßnahmen auf allen Ebenen der territorialen Verwaltung, die den öffentlichen und privaten Sektor, politische Entscheidungsträger und Bürger zusammenbringen.

 

4. Förderung eines gesundheitszentrierten Paradigmenwechsels

Unsere Nichtregierungsorganisationen begrüßen den COP28-Tag, der der Gesundheit gewidmet ist, und rufen dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen

- kohärente rechtliche Instrumente zur Förderung der Widerstandsfähigkeit durch gemeinsames Handeln auf allen Verwaltungsebenen in allen vom Klimawandel betroffenen Sektoren der menschlichen Gesundheit und der Umweltgesundheit im Einklang mit dem Grundsatz "One Health",
- Antizipation des Gesundheitsrisikos auf der Grundlage der pessimistischsten Prognosen für Kranke und Menschen mit Behinderungen, Kleinkinder und ältere Menschen, die stärker unter Hitzewellen, Energiearmut und erhöhter Luftverschmutzung leiden. Seine systematische Aufnahme in die Agenda aller Organe des Gesundheitsökosystems.
- Unterstützung für die Gestaltung integrativer Städte auf der Grundlage der Stärkung der Familien, um auf Gesundheitsrisiken zu reagieren (vgl. Globale Allianz der Erklärung von Venedig)


Jeder gewonnene Augenblick ist entscheidend. Konkrete Maßnahmen und Vereinbarungen sind auf globaler Ebene erforderlich, können aber nur auf lokaler Ebene mit der Unterstützung der Zivilgesellschaft gemäß dem Subsidiaritätsprinzip wirksam werden.

Dies ist unser Aufruf an die Verhandlungsführer und die in Dubai versammelten Staats- und Regierungschefs.

Ausschuss für Umwelt- und Gesundheitskrise: Herausforderungen für Governance und Solidarität
Ausschuss für Umwelt- und Gesundheitskrisen: Fragen der Governance und Solidarität

Internationaler Tag des Ehrenamtes (IVD) 5. Dezember 2023

VOLUNTEERING WEEK (Woche der Freiwilligenarbeit) UK 1. - 7. Juli 2023
Worum geht es bei diesen Veranstaltungen? Sie finden jedes Jahr statt, um den Beitrag zu würdigen, den Ehrenamtliche in allen Bereichen der Gemeinschaft leisten, um das Leben der Menschen zu verbessern, und um den Ehrenamtlichen ein großes Dankeschön zu sagen.

Der Internationale Tag des Ehrenamtes wurde 1985 von den Vereinten Nationen als internationaler Gedenktag ausgerufen, um die Kraft und das Potenzial der ehrenamtlichen Tätigkeit zu feiern. Die britische Freiwilligenwoche findet 2023 zum 39. Mal statt und hat in der Regel Themen wie z.B. das Bewusstsein für ehrenamtliche Tätigkeit, die Macht der Jugend und ihren Einfluss auf den Freiwilligensektor.

Menschen aus allen Gesellschaftsschichten des Vereinigten Königreichs engagieren sich ehrenamtlich auf allen Ebenen, um Gemeinschaften auf vielfältige Weise zu verbessern und zu helfen. Diese ehrenamtliche Tätigkeit ist von unschätzbarem Wert, da sonst viele ohne notwendige Hilfe auskommen müssten und das Leben für viele andere sehr viel schwieriger wäre, wenn es keine freiwillige Hilfe gäbe.

Ehrenamtliche Arbeit hilft nicht nur anderen, sondern kann sich auch positiv auf das Wohlbefinden des Freiwilligen auswirken. Es liegt in der menschlichen Natur, sich gut zu fühlen, wenn man jemandem geholfen hat. Die Freiwilligen können neue Fähigkeiten erlernen und auch ihr Selbstvertrauen stärken.

Es wird angegeben, dass über 16 Millionen Menschen im Jahr 2020/2021 in irgendeiner Form ehrenamtlich tätig waren und dass die meisten Menschen irgendwann in ihrem Leben in der einen oder anderen Form ehrenamtlich tätig waren.

Es gibt viele kleine gemeinnützige Organisationen und Gruppen, die im Freiwilligensektor tätig sind, und die meisten Mitarbeiter dieser Organisationen sind Ehrenamtliche. Es gibt sogar eine Organisation, den National Council of Voluntary Organisation (nationaler Rat des Ehrenamtes), die sich um die Interessen vieler dieser kleineren Gruppen kümmert und sie bei ihrer Arbeit berät.
Diese kleineren Organisationen sind jedoch in vielen Bereichen der Gemeinschaft tätig, z. B. in der Betreuung von Bedürftigen, in der Hilfe für Menschen, die mit dem Leben nicht zurechtkommen oder sich keine Zivil- und Rechtsberatung leisten können. Gruppen, die älteren Menschen mit Transport und Mahlzeiten helfen, und andere Gruppen, die denjenigen helfen, die weniger Glück haben als wir, die in eine schwierige Lage geraten sind und im Elend leben.

Selbst in größeren Organisationen wie dem Nationalen Gesundheitsdienst sind viele Freiwillige tätig, und einige größere Unternehmen veranstalten Freiwilligentage, an denen sie im Rahmen ihres Engagements für die Gemeinschaft Verbesserungen vornehmen.

Es gibt Gruppen, die sich um die Verbesserung unserer Umwelt bemühen, wie z. B. die "In Bloom"-Gruppen, die sich um die Verbesserung der Ästhetik der lokalen Umwelt zum Wohle der Gemeinschaft bemühen. Die Liste ist endlos.

Der britische Kleingartenverband (National Allotment Society) wird hauptsächlich von Ehrenamtlichen betrieben, wobei die große Mehrheit der Mitglieder in der einen oder anderen Form ehrenamtlich tätig ist. Viele Kleingartenanlagen im Vereinigten Königreich werden ebenfalls von Ehrenamtlichen verwaltet, instand gehalten und verbessert, um den nationalen Kleingartenbestand zum Nutzen künftiger Generationen zu schützen und zu verbessern. Darüber hinaus verbessern sie die Umwelt, liefern frische, lokal produzierte Lebensmittel, tragen zum Klimawandel bei, verbessern die Biodiversität und das Wohlbefinden vieler Mitglieder der Gemeinschaft und die Liste geht weiter.

Alles läuft auf den Instinkt und den Wunsch hinaus, anderen zu helfen, und auf den Willen, das zu verbessern, was wir bereits haben.

Herzlichen Glückwunsch an alle Ehrenamtlichen, ihre Arbeit ist von unschätzbarem Wert und wird sehr geschätzt.

Unsere Gartenareale müssen zu Kleinoden in der städtischen Begrünung werden

Otmar Halfmann, VP SFGV | FSJF

Nachfolgende Überlegungen für die Ausrichtung unserer Familiengartenbewegung basieren auf direkten Erfahrungen und Eindrücken im Schweizer Umfeld. Inwieweit diese auf andere Europäische Länder ganz oder teilweise übertragbar sind, muss dort bewertet werden.

Für die Mitglieder und Funktionäre unserer Schweizer Verbandslandschaft macht sich zudem schmerzhaft bemerkbar, dass es keine nationale Gesetzgebung gibt, auf die sich unsere Familiengärten abstützen können, sondern mit Ausnahme des Kantons Basel-Stadt, der eine verfassungsmässige Verankerung der Besitzstandfläche kennt, nur diverse behördliche Regelungen oder auch … wie im Fall des Areals, wo meine Frau und ich unsere Parzelle bewirtschaften … keine.
Dies erschwert zwangsläufig den Erfahrungsaustausch zwischen unseren Funktionären, weil man für die Behandlung eines Sachthemas auf nationaler Ebene stets die lokalen Besonderheiten kennen und im Auge behalten muss.
Allgemeingültige, konkrete Ziele zu entwickeln bzw. zu formulieren ist unter diesen Bedingungen ungleich schwieriger, als dort, wo die gesetzlichen Rahmenbedingungen national vorhanden sind.
Damit nicht genug: Auch kann der Umfang der behördlichen Intervention unterschiedlich ausfallen, beispielhaft hierfür werden in einem Kanton die Wartelisten für Parzellen durch die Stadtgärtnerei verwaltet und den Vereinen bei Pächterwechsel neue Mitglieder behördlich zugewiesen.

Erfreulich ist, dass das Interesse, eine Gartenparzelle zu besitzen, ungebrochen anhält. Nach einem Höhepunkt in 2021 [Corona …] beläuft sich in den Agglomerationen der Nachfrageüberhang weiterhin auf mehr als 20,0%.
Demgegenüber verlieren wir durch Bebauung oder Versiegelung für Infrastrukturvorhaben täglich mehr als 10,0 ha Freifläche, dies überwiegend in den jetzt schon dicht besiedelten nicht-alpinen Regionen.
Dazu nimmt die Wohnbevölkerung [heute fast 9,0 Millionen …] weiter rasant zu; ergänzt noch durch einen «Grenzgänger-Verkehr» von bald einer halben Million [bei gut 5,0 Millionen Beschäftigten entspricht das fast 10,0 % …] in Frankreich, Italien oder Deutschland lebender Menschen, die täglich zur Arbeit – zumeist mit dem PKW – in die Schweiz kommen.
Ferner beanspruchen die legitimen Renaturierungen von Gewässerverläufen bzw. -uferzonen und der besondere Schutz artenreicher Räume Fläche.
Und auch überbordende und mehrheitlich durchkommerzialisierte Freizeitbedürfnisse kommen nicht ohne Flächenverbrauch bzw. Bebauungen oder Versiegelungen aus.

Die Ausgangslage für die Findung einer mittelfristigen Ausrichtung unserer Familiengartenbewegung wird dazu noch durch – natürlich unstrittige, aber jeweils im kantonalen Einzelfall unterschiedliche – ökologische Vorgaben für die Parzellenbewirtschaftung erschwert. Vorgaben, die wiederum auch leider zu einer Zunahme der Konflikte in den Vereinen selbst führen.
Begleitet wird diese Konfliktzunahme und die zunehmenden fachlichen und administrativen Ansprüche an Vereinsvorstände durch einen ebenfalls wachsenden Mangel an Mitgliedern, die bereit sind, sich für eine ehrenamtliche Funktion zur Verfügung zu stellen.
Dieser Mangel wird in den kommenden Jahren noch gravierend zunehmen, denn mit dem demographischen Wandel gehen uns täglich langjährig amtierende Funktionäre verloren.

Nach diesen Stichworten zur Auslegeordnung» nun zur Zukunftsgestaltung:

Vereinsbeiträge anheben
Um überhaupt an all den unterschiedlichen «Frontabschnitten» wirken zu können, brauchen die Vereine Ressourcen. Stehen diese im Verein, aus Mangel an Geeigneten oder auch fachlich hierfür Qualifizierten nicht zur Verfügung, so müssen Dienstleister oder Handwerker beauftragt werden.
Fehlen dem Verein hierfür die Mittel, so befindet man sich in einer Spirale Richtung  Implosion, die sich fallweise über einen Zeitraum des Siechtums hinstreckt.
Über ausreichende regelmässige Einnahmen zu verfügen, ist die conditio sine qua non für die Bewältigung diverser – existenzieller –  Anforderungen.

Ehrenamtliche entlasten und Stärkung der Selbstverwaltung des Vereins
Gerade für grosse Vereine mit hunderten von Pächtern, verteilt über mehrere Areale kann die Übernahme einer Vorstandsfunktion häufig ein volles Arbeitspensum beanspruchen, dies umso mehr, wie Regelverstösse, Schlichtungen zwischen Pächtern, Durchsetzung behördlicher oder reglementarischer Vorgaben und Rechtsstreitigkeiten zunehmen.
Damit nicht zunehmend Engagierte nach kurzer Vorstandszugehörigkeit enttäuscht aufgeben, müssen entweder diese Aufgaben entsprechend entschädigt werden [sofern hierfür Mitglieder über den benötigten zeitlichen Spielraum verfügen als auch die fachliche Qualifikation mitbringen …], oder besser noch, ganz aus dem Verein an Dritte ausgelagert werden. Damit externalisiert man «Minenfelder» für Konflikte und schützt so den Zusammenhalt.
Gleichzeitig steht damit dem Vorstand auch mehr Zeit für gärtnerische oder bauliche Themen zur Verfügung.

Raumplanerische Mitwirkung
Sofern die Pachtverhältnisse zwischen Verein und Landeigentümer nicht langfristig gesichert sind oder aber absehbare Bebauungen anstehen, ist eine proaktive Gremienarbeit auf Gemeindeebene unabdingbar.
Nur so schützt man den Verein vor Überraschungen, die Mitglieder vor Enttäuschungen und vermeidet Fehlinvestitionen auf kollektiver als auch individueller Ebene.
Bei frühzeitiger Erkennung anstehender Arealvernichtungen ist die Aufnahme von Verhandlungen über Ersatzflächen auch deutlich einfacher, als wenn keine zeitlichen Spielräume mehr zur Verfügung stehen.
Wenn in einer Gemeinde* schon mehrfach eine Bebauung, die das Gartenareal ausradiert, durch den Stimmbürger bejaht wurde, dann ist es für einen medialen Protest schon Jahre zu spät und allfälliges Mitleid mit den Betroffenen hilft zu diesem Zeitpunkt nicht mehr.
In einer Schweizer Agglomeration schätzt beispielhaft unser dort zuständiges Vorstandsmitglied, dass ca. 1/3 der heutigen Areale bedroht sind. In einer solchen Situation müssen sich die Vorstände prioritär und mit aller verfügbarer Kapazität auf Lösungen konzentrieren können.
*Mit der «direkten Demokratie» liegt die Entscheidungsgewalt für Änderungen kommunaler Zonenpläne beim Stimmbürger.

Bündnispartnerschaften pflegen
Eine letztjährige, bedeutsame Abstimmung in vier Gemeinden der Agglomeration Zürich über die Zonenplanänderung für ein Naherholungsgebiet, von der auch ein dortiges Gartenareal betroffen war, zeigt, wie sehr wir auf Bündnisse angewiesen sind.
Nachdem dort ein Referendum zu Stande kam, welches von namhaften Naturschutzorganisationen und lokal geachteten Personen initiiert wurde, dies vorrangig aufgrund der Artenvielfalt in der betroffenen Zone, stimmte trotzdem nur eine hauchdünne Mehrheit für den Erhalt dieser «grünen Lunge».
Hätte es diese Partnerschaft nicht gegeben, so wäre der Verein aussichtlos überfordert gewesen. Allein für den Erhalt der Gartenparzellen wäre es niemals auch nur zu einem Referendum gekommen.
Auch wenn dies unangenehm tönende Feststellungen sind, sie entsprechen der Realität … leider.
Gerade entschied sich in einer anderen Grossstadt der Stimmbürger für zwei Überbauungen zu Lasten von zwei Gartenarealen. Dort wo Wohnraum knapp und teuer ist, wird jedes Projekt, das dies abmildern könnte, angenommen.
Da wo es aussichtsreich ist, rechtliche Schritte gegen Projekte auf den Weg zu bringen, wird dies nur mit Hilfe von Partnern aus dem Kreis der zahlreichen Naturschutzorganisationen möglich sein.

Naturschutzprojekte und soziale Initiativen absorbieren
Wir tun schon heute beim Artenschutz viel, aber viel ist nicht genug: Die Anstrengungen ökologische Nischen in den Arealen herzustellen und zu pflegen, müssen vervielfacht werden.
Auch die medial-kommunikative Orientierung hierüber ist von wachsender Bedeutung; nicht nur die Information an und für sich, sondern auch deren laufende Aktualisierung
An welchem Areal befindet sich heute schon ein Plakat, wie beispielhaft: «Bei unserer letzten Igelzählung im Mai wurden 34 Exemplare gesichtet, da wir – was den tatsächlichen Besatz angeht –  von einem Faktor «5» ausgehen dürfen, befinden sich auf diesem Areal 180 Igel, das bedeutet 2 Igel pro Parzelle und Pächter»?
Wo immer im Quartier oder Gemeindeumfeld – auch in Schulen – die Artenvielfalt [… auch bei Pflanzen] bzw. deren Erhalt thematisiert wird, müssen wir im Bewusstsein der Bevölkerung spontan als möglicher Ansprechpartner und eventueller Partner präsent sein.
Diese Offenheit ist auch gegenüber sozialen Initiativen wichtig. Hierbei stehen augenblicklich die Integrationsbemühungen von Flüchtlingen im Vordergrund, aber das Spektrum ist sehr breit angelegt und auch abhängig von lokalen Gegebenheiten [ist ein z. B. Kindergarten um die Ecke, der gerade eine Fläche für «Gartenkinder» sucht?].

Öffnung und Durchwegung, … da wo geboten
Das Areal, wo ich gärtnere, besteht aus zwei Zonen, dazwischen verläuft eine Strasse. Diese Strasse ist auch der Verbindungsweg in den örtlichen Wald und Naherholungsraum für unzählige Spaziergänger.
Würde es diese Strasse nicht geben, so wäre eine Durchwegung unseres Areals unabdingbar: die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist und bleibt eine Linie. Wir erzeugen keine öffentliche Sympathie, wenn Mitbürger z. B. 800 m um eine Gartenanlage herumlaufen müssen, bis sie den Sportplatz, den Friedhof oder die Mehrzweckhalle erreicht haben.
Natürlich haben Durchwegungen, besonders wenn sie schon jahrzehntelang bestehende Areale betreffen, Konsequenzen: Zäune, Abfall, Vandalismus und Sicherheit gehen als Herausforderungen damit einher. Hierfür mit den Behörden eine Lösung zu finden, ist der konstruktive Weg, es kategorisch abzulehnen, kontraproduktiv. Für den Erhalt oder eventuellen Ausbau unserer Areale ist die passive oder besser noch aktive Unterstützung der Bevölkerung und unserer direkten Nachbarn unabdinglich.
Gleiches gilt für Öffnungen. Im Zusammenhang mit einem neuen Bebauungsprojekt wird die planerisch involvierte Stadtgärtnerei eine offene «Gartenlandschaft» umsetzen. In dieser Zone wird es Garteninseln geben. So entsteht eine offene, grüne Zone, die den Naherholungsbedürfnissen der Anwohner entgegenkommt. Analog der Durchwegung ergeben sich aus solchen Öffnungen nicht nur für die Vereine, sondern auch die Kommune bisher unbekannte Probleme, denen man mit neuen Lösungen entsprechen muss, weil nicht immer alles neue sofort und von selbst funktionieren kann oder muss. Anpassungen an neue Notwendigkeiten sind zwangsläufig die Folge.
Ein Beharren auf der Tradition von «gated communities» als Gewohnheitsrecht ist aussichtslos und erzeugt nur Widerstand des Gemeinwesens.

Konsequenter Rückbau bei Parzellenaufgabe
Wenn wir glaubhaft gegen Bebauungen antreten wollen, dann müssen wir zuerst selbst zeigen, dass wir in unseren Arealen die Bebauung und Versiegelung auf das Minimum beschränken, d. h. oftmals zurückfahren.
Aktuell verwandeln sich in der öffentlichen und auch medialen Wahrnehmung – und nur die allein ist entscheidend – und dies weiter anhaltend, mehr und mehr Gartenhäuser zu Feriendomizilen.
Es ist entmutigend, dass grosse Stadtgärtnereien bei Pächterwechsel nun Vorgaben für den Rückbau machen: hier haben die Vereine wohl schon vor Jahrzehnten die Initiative verloren; diese müssen wir zwingend zurückgewinnen.
Vor allen Dingen ist diese Rückbesinnung auf bauliche Mässigung mit Blick auf die Konfliktvermeidung zwischen Verein und baulich überengagierten Mitgliedern notwendig: Konflikte enden nicht wegen einer verspätet entfernten «Distel» vor den Schranken eines Gerichts, sondern fast ausschliesslich in Folge von Verstössen gegen bauliche Vorgaben u. ä..

Grossparzellenaufteilung vor Neuvergabe
Bei dem anhaltenden Nachfrageüberhang und der jüngeren, nachfolgenden Generation, die immer stärker beruflich gefordert wird, sollten – sofern hierfür die Ausgangsbedingungen vorhanden sind – alte Gartenhäuser abgerissen und grosse Parzellen aufgeteilt werden.
Die so verkleinerten Neuparzellen sind vorzugsweise nur mit vereinseigenen oder exakt vorgegeben Gerätehütten zu verpachten.

Gestaltungs- und Unterhaltskonzepte entwickeln und umsetzen
Leider kenne ich keinen Verein, der ein langfristiges Gestaltungskonzept hat. Dieses Erfordernis rückt immer mehr in den Vordergrund, je mehr u. a. einheimische Gehölze und «Ökonischen» an Bedeutung für den Artenschutz gewinnen.
Ein solches Konzept muss auch den zunehmenden Pächterwechseln gerecht werden. Mit dem Wegbrechen der «Babyboomer» Generation verschwinden [leider …] jahrzehntelang anhaltende Pachtverhältnisse der Vergangenheit.

Ebenso ist vielerorten der Unterhalt von Gemeinschaftseinrichtungen und -bauten reaktiv. Proaktive Instandhaltungskonzepte sind mir nicht bekannt. Je länger unsere Areale bestehen, umso mehr «zehrt der Zahn der Zeit» an Gebäuden, Zäunen, Wegen oder auch Hecken.
All diese Objekte und ihr Zustand entfalten ihre Wirkung im Erscheinungsbild.

Priorisierung der Gemeinschaftsflächen sicherstellen
Aufgrund eigener Erfahrung kann ich feststellen, dass die Arbeitszeit pro Quadratmeter Gartenfläche ungefähr gleich dem Aufwand ist, den ich für eine sorgfältige Ausführung von «Fronarbeiten» ausserhalb bzw. angrenzend an unsere Parzelle [wiederum pro Quadratmeter …] aufbringen muss.
Dies wird mehrheitlich bei den zeitlichen Vorgaben für Gemeinschaftsaufgaben unterschätzt. Auch hier gilt, nicht die einzelne gepflegte Parzelle ist repräsentativ für das Gartenareal und das Wohlwollen Dritter, sondern das Gesamtbild.
In erster Instanz sind wir alle nicht Pächter einer Parzelle, sondern Vereinsmitglied. Nur der Existenz des Vereins und der durch diesen gepachteten Fläche ist zu verdanken, dass überhaupt für den Einzelnen eine individuelle Parzelle als Rückzugsort im Grünen zur Verfügung stehen kann.

Parzellenvergabekriterien durchsetzen
Parzellen sind nur dann und an den zu vergeben, der sich als Bewerber für eine Vereinsmitgliedschaft qualifiziert.
Ohne Probezeit wird dies zu keinem objektiven Ergebnis führen können. Erst nach einem Jahr «Kandidatur» sollte ein unbefristeter Pachtvertrag angeboten werden.
Unzählige Enttäuschungen könnten so vermieden werden.
Leider hat sich aufgrund der hohen Nachfrage und der Attraktivität überdimensionierter Gartenhäuser die Gewohnheit – trotz zahlreicher sinnvoller Barrieren, die kluge Vereinsvorstände entwickelten – breitgemacht, dass der Vorpächter in Abhängigkeit von der Höhe der Abschlagszahlung massgeblich mitentscheidet, wer seine Parzelle [und das Gartenhaus …] übernehmen soll.
Dieser Praxis muss Einhalt geboten werden.
Anm.: Dies umzusetzen, ist für eine externe Immobilienverwaltung deutlich einfacher, als für einen Präsidenten, der einem jahrzehntelangen Parzellennachbarn gegenübersteht, was wiederum unterstreicht, wie sinnvoll es sein kann, sich für eine Auslagerung von Verwaltungsaufgaben zu entscheiden.

Nutzungsrechtliche Anpassungen für die Parzellen
Da wo neue Areale entstehen, vornehmlich als Ersatz für bisherige Flächen, bietet sich für von der Grössenordnung her überschaubare Vereine die Möglichkeit an, auf unterpachtrechtliche Verträge für Parzellen zu verzichten und mit der Vereinsmitgliedschaft einen Anspruch auf die gärtnerische Nutzung einer zu bestimmenden Fläche zu verknüpfen. So vermeidet man die unglückliche Verknüpfung von Pacht- und Vereinsrecht und vereinfacht damit die Trennung von «Pächtern», in diesem Fall nur Mitgliedern, die sich in den Verein nicht einbinden lassen.
Gewiss ist die Ausschöpfung einer solchen Option nur sehr langsam möglich und setzt besondere Bedingungen voraus, dies auch mit Blick auf die zuständige Stadtgärtnerei, die ja zumeist den Landeigentümer vertritt.

Betreuung von neuen Mitgliedern
Neue Mitglieder werden zumeist mit einem Haufen Dokumente und dem Hinweis, bitte zu fragen, wenn man etwas nicht versteht oder verändern möchte, allein gelassen.
Dies reicht offensichtlich nicht aus: Gerade neue Mitglieder mit beschränkten Kenntnissen der Landessprache werden so überfordert. Verständlich, dass sie beim Gärtnern zuerst auf die Prägungen, die sie in ihrem Kulturraum, erfahren haben, zurückgreifen.
Auch wenn sprachliche Einschränkungen entfallen, müssen wir uns vertieft mit der Einführung von «Neuen» befassen und wo immer hierfür erfahrene Mitglieder zur Verfügung stehen, diesen solche Betreuungsaufgaben übertragen.
Hat man als Neuling die «Thuja-Smaragd» in der nächsten Gärtnerei gekauft und erfährt erst nach Wochen bei einer Gartenbegehung, dass deren Anpflanzung in Zürich verboten ist, so ist der Streit schon vorprogrammiert.

Abgrenzungskriterien
In der Schweiz haben wir tausende «wilder» Gartenanlagen, allein in unserer Kleinstadt gibt es ein großes und mindestens drei kleinere Areale.
Auf beiden Seiten der Autobahn, die unseren Ort passiert, befindet ebenfalls eine sogenannte Gartenanlage. Das Bild, dass diese «Gärten» vermitteln, ist bemitleidenswert. Solche Areale, an denen täglich tausende von Menschen vorbeifahren bestimmen die Meinungsbildung mit, ob wir dies wollen oder nicht.
Das diese «Vereine» nicht unserem Verband angehören, ist nicht vermittelbar, wie auch?
Insoweit müssen wir Abgrenzungskriterien entwickeln. Hierfür sind Standards zu definieren und schrittweise umsetzen.
Parallel zur Umsetzung muss diese durch entsprechende Kommunikationsinhalte begleitet werden.
Ebenso müssen die Areale selbst an ihren Schnittstellen zur Öffentlichkeit auf diese Standards hinweisen.
Nur so schaffen wir Erkennungsmerkmale und ermöglichen eine Differenzierung bei unseren Mitbürgern.

Die Familiengartenbewegung und zahlreiche Vereine sind seit mehr als hundert Jahren aktiv, unser Verband feiert 2025 sein hundertjähriges Bestehen.
Mit hundert Jahren Erfahrung sollte es uns möglich sein, sich erfolgsorientiert auf veränderte Rahmenbedingungen und eine sich deutlich verschärfende Flächennutzungskonkurrenz einzustellen.

Otmar Halfmann, VP SFGV | FSJF - Bindestrich no. 79

 

Anm. 1: Der Autor fühlt sich sprachlich dem generischen Maskulinum verpflichtet und bittet um Verständnis, dass er aus Altersgründen auf Gendersternchen verzichten möchte.

Anm.2: Dieser Beitrag ist kein Positionspapier des SFGV | FSJF, er spiegelt ausschliesslich die pers. Auffassungen des Autors wider.

ältere Artikel

Impressum ::: Kontakt ::: Home ::: Datenschutz :::Sitemap ::: FACEBOOK facebook